Betriebliche PV-Anlagen: vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Oft hört man Klagen, dass Genehmigungsverfahren für betriebliche Solaranlagen oder Ladestationen einen wahren „Papierkrieg“ nach sich ziehen. Viele Unternehmer scheuen aus diesem vermeintlichen Aufwand noch immer davor zurück, ihre eigene Energiewende anzuschieben.

Dabei wird die gute Nachricht bald ein Jahr alt!

Denn bereits im Frühjahr 2021 hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, nach dem betriebliche Photovoltaikanlagen und Ladestationen wie Wallboxen grundsätzlich von der Genehmigungspflicht befreit sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung erforderlich.

Ungleichbehandlung von privaten und betrieblichen PV-Anlagen beseitigt.

Die BMDW-Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge und PV-Anlagen, die Teil von gewerblichen Betriebsanlagen sind, generell von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigung bedürfen. In der Regel kann die Genehmigungsbehörde nämlich davon ausgehen, dass der Gewerbetreibende seine Anlage kennt und weiß, welche Anforderungen er bei der Installation der Ladestation oder PV-Anlage zu berücksichtigen hat. Die Verordnung baut bürokratische Hürden ab und vermeidet unnötigen Papierkrieg im Genehmigungsverfahren.

Wenn Sie 2022 ihre Energiewende starten wollen, stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Planung, Installation sowie Genehmigungs- und Anmeldeverfahren für Ihre betriebliche PV-Anlage zur Seite.

Haben Sie  Fragen zum Kauf oder zur Installation einer PV-Anlage? Bitte nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Mit sonnigen Grüßen

Ihr Team von r.con energy