Solarpflicht kommt. In Baden-Württemberg ist sie bereits durch, andere Bundesländer prüfen noch: Die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Wohnhäusern.

Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus bauen will, muss ab dem 1.5.2022 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen – ab Januar 2023 gilt das auch bei einer „grundlegenden“ Dachsanierung von Bestandsgebäuden. Ganz neu ist das Thema im Ländle nicht: Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatte sich die regierende Koalition aus Grüne und CDU schon in der letzten Legislaturperiode geeinigt, etwa für Einkaufsmärkte, Bürogebäude und Schulen. Allerdings müssen künftig auch auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.

In Schleswig-Holstein soll ein entsprechendes Gesetz noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten. Auch Hamburg und Bremen arbeiten an entsprechenden Entwürfen. Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht. Auch Bayerns Regierung hat sich auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Die Solarpflicht soll kommen – zunächst aber nur für Gewerbedächer. Wohngebäude sind ausgenommen. Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht. Die allgemeine Solarpflicht wird für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer „grundlegenden Dachsanierung“ gelten.

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Kommt mit der Ampel die bundesweite Solarpflicht für Wohnhäuser?

Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es wörtlich: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk. Unser Ziel für den Ausbau der Photovoltaik (PV) sind ca. 200 GW bis 2030. Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u. a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen.“

Lohnt sich eine PV-Anlage noch?

Die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen trifft auf steigende Investitions- und sinkende Strompreise. Lohnt sich also eine private PV-Anlage überhaupt noch? Ja. Denn, so schreibt Energie-Journalist Ralph Diermann in einem lesenswerten SPON-Artikel: „Wer heute eine Anlage installiert, kann den finanziellen Verlust bei der Einspeisung mit der Stromkostenersparnis durch den Eigenverbrauch kompensieren, sodass die Rendite […] positiv ist.“ Ein starker Hebel zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote ist beispielsweise eine eigene Ladestation für Elektroautos (Wallbox) oder der Einsatz einer Wärmepumpe, mit deren Hilfe es möglich ist, den selbst erzeugten Solarstrom auch für Heizung und Warmwasserbereitung nutzen.

Für Wärmepumpen bietet der Bund interessante Förderungen und übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, wenn ein bestehender Ölkessel ersetzt wird. Bei einem Gaskessel sind es immer noch bis zu 40 Prozent.

Trotzdem sollten Bauherren jetzt schnell sein. Vor allem wenn sie darauf spekulieren, ihren überschüssigen Strom weiter zu garantierten Preisen zu verkaufen. Denn ein Mechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Haushalte für den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen können und deshalb ins Netz einspeisen, umso weniger Geld bekommen, je später sie ihre Anlage in Betrieb nehmen.

Sinken die Strompreise in Zukunft?

Die milliardenschwere EEG-Umlage finanziert die Förderung von Ökostrom-Anlagen in Deutschland. Und sie soll abgesenkt oder gleich ganz abgeschafft werden. Sinkende Strompreise sind eigentlich eine gute Nachricht. Allerdings haben die Strompreise selbstverständlich Einfluss auf die Rentabilität einer privaten PV-Anlage. „Die Parteien scheinen sich einig zu sein, die Strompreise durch eine Reform der EEG-Umlage zu reduzieren. Bei sinkenden Strompreisen sinkt auch der Wert des selbst verbrauchten Solarstroms, was wiederum Folgen für die Rentabilität geplanter wie bestehender Fotovoltaikanlagen“, erklärt dazu Matthias Futterlieb, Erneuerbare-Energien-Experte am Umweltbundesamt (UBA).

Die EEG-Umlage ist allerdings nur ein Bestandteil des Strompreises neben vielen. In der Branche wird deshalb damit gerechnet, dass die niedrigere Umlage die Strompreise zwar insgesamt stabilisiert, die Stromkosten aber unterm Strich nicht sinken.

Dennoch verlangen die ehrgeizigen und notwendigen Klimaziele der neuen Bundesregierung einen stärkeren Photovoltaik-Zubau. Auch bei einer kompletten Abschaffung der EEG werden Hausbesitzer und Stromerzeuger deshalb nicht „im Regen stehen“.  Im neuen Koalitionsvertrag heißt es unter anderem, man werde hier „Vergütungssätze anpassen“. Das klingt gut und heißt im Klartext: Fördergelder werden weiter fließen.

Haben Sie noch weitere Fragen vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage mit Energiespeicher? Bitte nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Mit sonnigen Grüßen

Ihr Team von r.con energy